Gut zu Wissen
Ihre Bäume können wir grundsätzlich das ganze Jahr über pflegen. Starke Rückschnitte und Fällungen von Bäumen werden hingegen durch die Landesbaumschutzverordnung und die Satzungen der einzelnen Gemeinden geregelt. Hier sind folgende Zeiträume zu berücksichtigen:
01.03. – 30.09. Vegetationsperiode
Rückschnitt und Fällung geschützter Bäume nur mit Fällgenehmigung und Ausnahmegenehmigung
01.10. – 28.02. Fällperiode
Rückschnitt und Fällung geschützter Bäume nur mit Fällgenehmigung
Hier finden Sie die Antragsformulare und weitere Informationen für:
den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Die Gehölzschutzsatzung für Kleinmachnow
Erkundigen Sie sich über die geltenden Regelungen bei der Verwaltung Ihres Wohnortes. Diesen Service übernehmen wir nach Rücksprache auch gern für Sie. Rufen Sie uns an.