Gut zu Wissen

Ihre Bäume können wir grundsätzlich das ganze Jahr über pflegen. Starke Rückschnitte und Fällungen von Bäumen werden hingegen durch die Landesbaumschutzverordnung und die Satzungen der einzelnen Gemeinden geregelt. Hier sind folgende Zeiträume zu berücksichtigen:

01.03. – 30.09. Vegetationsperiode 
Rückschnitt und Fällung geschützter Bäume nur mit Fällgenehmigung und Ausnahmegenehmigung

01.10. – 28.02. Fällperiode
Rückschnitt und Fällung geschützter Bäume nur mit Fällgenehmigung

 

Baumagent Zeller am See

Hier finden Sie die Antragsformulare und weitere Informationen für:

die Landeshauptstadt Potsdam

den Landkreis Potsdam-Mittelmark

die Gemeinde Schwielowsee

Berlin

Die Gehölzschutzsatzung für Kleinmachnow

Erkundigen Sie sich über die geltenden Regelungen bei der Verwaltung Ihres Wohnortes. Diesen Service übernehmen wir nach Rücksprache auch gern für Sie. Rufen Sie uns an.

Baumagent Zeller Pappel
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